Praxisübernahme – Übertragung der Zulassung

Praxisübernahme - Übertragung der Zulassung_tape.-Praxisboerse

Möchte man eine Arztpraxis übernehmen, geht dies zumeist auch mit einer Übernahme der Zulassung des/der Praxisabgebers:in einher. Diese wird entweder vererbt oder durch ein Nachbesetzungsverfahren vergeben.  Alternativen zur Zulassung durch das Nachbesetzungsverfahren  haben wir bereits in einem vorherigen Beitrag erläutert.

Wichtig!
Der Zulassungsausschuss entscheidet nach Kriterien wie:

      • der Wartezeit auf den jeweiligen Kassensitz

      • die Eignung für diesen Kassensitz

    Sollte es zu einer Ablehnung der Ausschreibung kommen, beispielsweise weil bereits eine regionale Überversorgung vorliegt, sind Sie, was die Nachbesetzung angeht, fast machtlos.

    Halt!
    Es gibt Möglichkeiten auch in einem überversorgten Bereich eine Arztpraxis zu übernehmen, wenn..

        • Sie Ehepartner:in, Lebenspartner:in oder das Kind des bisherigen Inhabers des Vertragsarztsitzes sind.
        • Sie nachweisen können, dass Sie mindestens fünf Jahre als Vertragsarzt in einem unterversorgten Gebiet tätig waren.
        • Sie der/die angestellte Arzt/Ärztin des Inhabers des Vertragsarztsitzes sind und Sie beide die Praxis gemeinschaftlich geführt haben. Lassen Sie sich also, wenn die beiden vorherig aufgezählten Möglichkeiten nicht zutreffen, in der Praxis Ihrer Wahl zunächst anstellen.

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      Wir haben Ihnen eine Checkliste für die Übernahme einer Praxis und die Übertragung der Zulassung erstellt. Sie soll Ihnen zum Überblick dienen und 10 zu beachtende Punkte erläutern.
       

      Bei der Suche nach Ihrer Traumpraxis, ob zunächst per Einstieg, Beteiligung oder der vollen Übernahme, stehen wir Ihnen sehr gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

      Haben Sie Fragen zum Thema?

      Dann melden Sie sich unverbindlich bei uns.