Leitfaden zur erfolgreichen Bewältigung einer Praxisrückabwicklung
Die Entscheidung zur Praxisübernahme markiert einen wichtigen Meilenstein in der beruflichen Laufbahn von Praxisinhaber:innen. Die Freude ist groß, Pläne geschmiedet und die Vorfreude groß. Doch was passiert bei einer Praxisrückabwicklung, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten und eine Praxisübernahme scheitert? Die Praxisübernahme rückgängig gemacht wird und die Praxis wieder an den Praxisverkäufer übergeben wird.
In diesem Artikel finden Praxisinhaber:innen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die dazu beiträgt, eine Praxisrückabwicklung mildernd zu bewältigen.
1. Offene Kommunikation
Sobald absehbar ist, dass eine Praxisrückabwicklung notwendig wird, ist eine offene Kommunikation zwischen beteiligten Parteien, also Praxisübernehmer, Beratern, Finanzdienstleistern, Vermietern und Behörden von zentraler Bedeutung. Besonders die Offenheit zwischen Praxisabgeber und Praxisübernehmer schafft Verständnis und erleichtert die Suche nach Lösungen.
2. Überprüfung der Verträge
Eine sorgfältige Überprüfung der Verträge, die im Rahmen der Praxisübernahme abgeschlossen wurden, ist unerlässlich. Identifizieren Sie die relevanten Klauseln, die die Rückabwicklung regeln, sowie mögliche Ausstiegsklauseln und rechtliche Konsequenzen.
3. Rechtliche Unterstützung
Suchen Sie rechtliche Unterstützung von Anwält:innen mit Fachwissen im Bereich Praxisübernahmen und Praxisrückabwicklungen. Eine erfahrene Anwält:in kann sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt – und rechtliche Fallstricke vermieden werden.
4. Finanzielle Regelungen
Klären Sie die finanziellen Aspekte der Rückabwicklung, einschließlich geleisteter Zahlungen, ausstehender Beträge, Investitionen und eventueller Entschädigungen/Verbindlichkeiten.
5. Inventar und Eigentum
Erstellen Sie eine detaillierte Liste des Inventars, das im Zuge der Praxisübernahme übertragen wurde. Legen Sie fest, wie die Rückgabe oder Übergabe dieser Gegenstände erfolgen soll.
Tipp: Fragen Sie bei umliegenden Praxen an, ob diese einige Gegenstände übernehmen möchten. Berichten Sie von der Praxisrückabwicklung und dass Sie schnell eine Lösung finden wollen. Somit sparen Sie sich teure Transport – und/oder Entsorgungskosten, falls Sie keinen direkten Käufer finden.
6. Kontinuität der Patientenbetreuung
Gewährleisten Sie die fortlaufende Betreuung Ihrer Patient:innen, während die Praxisrückabwicklung stattfindet. Kooperieren Sie mit der neuen Praxisleitung, um eine reibungslose Übergangszeit zu ermöglichen.
7. Vertrauliche Informationen
Legen Sie fest, wie mit vertraulichen Informationen und Daten umgegangen wird, die während der Praxisübernahme ausgetauscht wurden. Datenschutz ist ein essenzieller Aspekt, fragen Sie uns um Rat, wir vermitteln Ihnen gerne ein/e Medizinrechtler/in aus unserem Netzwerk.
8. Beendigung von Verträgen mit Dritten
Brechen Sie Verträge mit Dritten, die im Rahmen der Praxisübernahme geschlossen wurden, ordnungsgemäß ab. Dies betrifft Lieferanten, Dienstleister und andere Vertragspartner.
9. Mitarbeitende im Blick
Wenn im Zuge der Praxisübernahme Mitarbeitende eingestellt wurden, klären Sie die Situation dieser Personen. Beachten Sie bestehende Arbeitsverträge und mögliche Abfindungen.
10. Sorgfältige Dokumentation
Halten Sie jeden Schritt der Praxisrückabwicklung schriftlich fest. Eine genaue Dokumentation kann dazu beitragen, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Fazit
Die Bewältigung einer Praxisrückabwicklung ist komplex. Der Umstand, dass die Praxis wieder an Sie als ehem. Inhaber:in übergeht ist meist ein großer Schock. Suchen Sie sich Hilfe für die Bewerkstelligung an Aufgaben. Lassen Sie sich durch erfahrene Berater:innen betreuen, ggf. finden diese kurzfristig einen Praxisübernehmer. Wir haben für diesen Fall ein Angebot zusammengefasst. Indem Sie die genannten 10 Schritte beachten, können Sie als Praxisinhaber:in sicherstellen, dass die Rückabwicklung so reibungslos und fair wie möglich verläuft.
Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel allgemeine Informationen bietet und nicht den Rat von Rechts- oder Finanzexpert:innen ersetzt. Kontaktieren Sie uns gerne, sollten Sie eine rechtliche Beratung suchen.