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Die Pra­xis­ab­ga­be Teil 6. – Prü­fung der Pra­xis­ver­trä­ge

Die Prü­fung der Pra­xis­ver­trä­ge wird lei­der häu­fig ver­nach­läs­sigt. Die­se nicht zu unter­schät­zen­de Bestands­prü­fung der Pra­xis­über­nah­me­fä­hig­keit soll­te zeit­nah und pro­fes­sio­nell durch­ge­führt wer­den.

HINWEIS: Die­ser Bei­trag ist kei­ne Rechts­be­ra­tung und ersetzt die­se auch nicht! Alle hier beschrie­be­nen Hin­wei­se ent­spre­chen unse­ren Erfah­rungs­wer­ten.

Bit­te ach­ten Sie sehr genau dar­auf, wer sen­si­ble Doku­men­te, wie zum Bei­spiel BWAs oder Lohn­jour­na­le Ihrer Pra­xis, wie auch Daten Ihrer Ange­stell­ten erhält und wozu sie ver­wen­det wer­den (kön­nen). Über­sen­den Sie nie­mals per­so­nen- oder pra­xis­be­zo­ge­ne Doku­men­te vor einer vor­he­ri­gen Ver­schwie­gen­heits­er­klä­rung Ihres Gegen­übers. Suchen Sie früh­zei­tig nach einer kom­pe­ten­ten Rechts­be­ra­tung), je frü­her, umso bes­ser. Ein kom­pe­ten­ter Anwalt wird Ihnen eine Check­li­ste an die Hand geben. Soll­te dies nicht gesche­hen, fra­gen Sie danach oder wech­seln Sie den Anwalt.

WICHTIG: Ach­ten Sie bit­te bei der Wahl Ihrer Rechts­be­ra­tung dar­auf, dass von die­sem bereits diver­se Pra­xis­trans­ak­tio­nen beglei­tet wur­den und somit ein Erfah­rungs­schatz besteht. Ein/e Fami­li­en­an­wal­t/-in ist mög­li­cher­wei­se nicht die rich­ti­ge Ansprech­per­son!

Zur Unter­stüt­zung möch­ten wir Ihnen eine unse­rer Check­li­sten an die Hand geben. Hier kön­nen Sie selbst­stän­dig Ein­tra­gun­gen vor­neh­men.

Check­li­ste Pra­xis­ab­ga­be – Praxisverträge_tape. — Pra­xis­bör­se

Um vor der Erstel­lung des Pra­xis­über­nah­me-Ver­trags vor­be­rei­tet zu sein, ist es uner­läss­lich, die Pra­xis­ver­trä­ge recht­zei­tig selbst zu prü­fen oder bes­ser noch von kom­pe­ten­ter Sei­te prü­fen zu las­sen, denn, die Pra­xis­ver­trä­ge sind Bestand­teil des Pra­xis­über­nah­me-Ver­trags. Als Pra­xis­ver­trä­ge wer­den alle Ver­trä­ge zwi­schen Ihrer Pra­xis und Drit­ten bezeich­net. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem Miet­ver­trä­ge, Lea­sing­ver­trä­ge und Per­so­nal­ver­trä­ge.

Wich­tig:  Stil­le Abspra­chen zwi­schen Ihnen und Ihrem Per­so­nal gehen eben­falls auf eine/n Praxisübernehmer/in über. Die Prü­fung der Pra­xis­ver­trä­ge beinhal­tet vor allem die Über­ga­be­fä­hig­keit an einen Pra­xis­über­neh­mer.

Bei­spiel:  Mit Ihrem Pra­xis­per­so­nal wur­de münd­lich ver­ein­bart, dass sie zu Weih­nach­ten 100 €  bar bekom­men. Zusätz­lich darf jede Woche eine
Mit­ar­bei­te­rin am Frei­tag­vor­mit­tag bereits um 10 Uhr in das Wochen­en­de star­ten. 

Die­se mündlichen/gelebten Abspra­chen sind schät­zungs­wei­se nicht in Ver­trä­gen auf­ge­führt. Wird dies nicht vor dem Pra­xis­ver­kauf an den/die
Praxisübernehmer/in kom­mu­ni­ziert, über­nimmt diese/r ahnungs­los die­se mündlichen/gelebten Abspra­chen und muss sie wei­ter­füh­ren. 

Abschlie­ßend möch­ten wir Sie dafür sen­si­bi­li­sie­ren, dass Sie sich unter Umstän­den viel Geld spa­ren kön­nen, wenn Sie etwa­ige Kün­di­gungs­fri­sten recht­zei­tig in Erfah­rung brin­gen. Nicht sel­ten ste­hen die Pra­xis­über­neh­mer bereits in Kon­takt mit neu­em Per­so­nal und wer­den mög­lichst weni­ge „Alt­ver­trä­ge“ über­neh­men wol­len. Je vor­be­rei­te­ter Sie einem Nach­fol­ger und des­sen Bera­ter auf­zei­gen kön­nen, wel­che Ver­trä­ge pra­xis­in­tern bestehen, umso ein­fa­cher machen Sie es sich und allen Betei­lig­ten im Nach­hin­ein. Haben Sie Fra­gen oder Anre­gun­gen, so zögern Sie bit­te nicht uns zu kon­tak­tie­ren. Ger­ne ver­mit­teln wir Ihnen Kon­tak­te zu kom­pe­ten­ten Rechts­be­ra­tern.

 

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Christopher Paul

Christopher Paul

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