Praxisabgabe Teil 5. – Die Wahl der passenden Praxis-Übergabeform

Die Wahl der passenden Praxis-Übergabeform_tape.-Praxisbörse

Mit der Wahl der passenden Praxis-Übergabeform entscheiden Sie, wie Sie aus der Praxis austreten, bzw. wie Sie die Praxis, Personal und Patienten an eine/n Nachfolger/-in übergeben.

Je nach Gesundheitszustand, Zeitdruck oder dem Wunsch nach Selbstverwirklichung, bieten sich viele Praxis-Übergabeformen an. Die Praxis-Übergabeform ist Bestandteil des Praxistransaktionsvertrags.

Bevor Sie allerdings entscheiden, wie Ihre Praxisabgabe gestaltet werden soll, möchten wir Ihnen zwei unterschiedliche Formen der Praxisübergabe vorstellen.

Direkte PraxisübergabeDie direkte Praxisübergabe oder auch „Der kalte Übergang“ bezeichnet die Übergabe der Praxis zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt. Eine vorherige- sowie nachfolgende Zusammenarbeit zwischen Praxisübernehmer und Praxisabgeber in der Praxis findet nicht statt. Die direkte Praxisübergabe findet zum Quartalswechsel statt, besser noch zum Jahreswechsel.
Indirekte PraxisübergabeDie indirekte Praxisübergabe unterteilt sich in zwei Bereiche.

Der auch als „lauwarmer Übergang“ bezeichnete Praxisübergang bezeichnet eine Praxisübergabe mit einer vorherigen oder nachfolgenden Zusammenarbeit vor oder nach der Praxisübergabe. Die Zusammenarbeit findet zwischen Praxisabgeber und Praxisübernehmer statt.   Der als „warmer Übergang“ bezeichnete Praxisübergang bezeichnet die Praxisübergabe mit einer vorherigen und einer nachfolgenden Zusammenarbeit zwischen Praxisabgeber und Praxisübernehmer.
Tabelle: Direkte- und Indirekte Praxisübergabe / Christopher Paul

Im Vertrag wird also die Praxisübergabeform festgelegt (und beschlossen). Sie können sich u.a. anstellen lassen, eine Berufsausübungsgemeinschaft gründen oder die Praxis am Tag der Praxisübergabe vollständig und ohne eine weitere Zusammenarbeit verlassen.

Wichtig: Im Vertrag sollte eingeräumt werden, dass Sie noch weiterhin in der Arztpraxis tätig werden dürfen, sollte nachträglich ein Behandlungsfehler zu begleichen sein. Ihr/e Übernehmer/in wird sich nämlich sehr wahrscheinlich gegen die Begleichung von Ihnen ausgelöster Behandlungsfehler absichern wollen. Auch sollte eine Steuer- sowie immer Rechtsberatung hinzugezogen werden.

Wir hoffen, Ihnen durch diesen Beitrag einen Eindruck über mögliche Praxisübergabeformen gegeben zu haben und stehen Ihnen bei Fragen zur Thematik gerne jederzeit zur Verfügung.

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