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Die Pra­xis­ge­mein­schaft

Die Pra­xis­ge­mein­schaft besteht aus zwei oder mehr Behand­lern, die mit­ein­an­der koope­rie­ren. Es kön­nen Behand­ler aus fach­glei­chen, aber auch unter­schied­li­chen Fach­rich­tun­gen mit­ein­an­der eine Pra­xis­ge­mein­schaft grün­den und füh­ren. Im Unter­schied zur Gemein­schafts­pra­xis han­delt es sich bei der Pra­xis­ge­mein­schaft jedoch nicht um eine wirt­schaft­li­che Ein­heit, son­dern ledig­lich um einen orga­ni­sa­to­ri­schen Zusam­men­schluss. Daher wird die Pra­xis­ge­mein­schaft prä­zi­ser als Pra­xis­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­mein­schaft bezeich­net.


Gra­fi­sche Dar­stel­lung — Merk­ma­le der Pra­xis­ge­mein­schaft
Quel­le: Chri­sto­pher Paul / tape. GmbH — Ver­mitt­lung und Bera­tung /www.tape-praxis.de/blog

Geteilt wer­den sich meist die Räu­me, die Aus­stat­tung und das Per­so­nal. Je nach ver­trag­li­cher Rege­lung kön­nen die auf­ge­zähl­ten Punk­te auch ganz oder nur teil­wei­se geteilt wer­den.

Hin­weis: Dies ist kei­ne Rechts­be­ra­tung!

Haben Sie ein beson­de­res Augen­merk auf die Ver­trä­ge zwi­schen den Part­nern !  Vor allem der Aus­stieg eines Part­ners und die Abgren­zung der Pati­en­ten­ak­ten müs­sen klar und ein­deu­tig gere­gelt sein.

 

Vor­tei­le

  • Kosten­ein­spa­rung durch gemein­sa­me Nut­zung der Räum­lich­kei­ten, der Aus­stat­tung und des Per­so­nals.
  • Ein brei­tes Spek­trum an zusam­men­ge­schlos­se­nen Fach­rich­tun­gen kann ange­bo­ten wer­den, Attrak­ti­vi­tät der eige­nen Pra­xis wird durch den Ver­bund gestei­gert.
  • Ein fach­li­cher Aus­tausch kann statt­fin­den.
  • Die Haf­tung besteht nur für die eige­ne Praxis/Behandlung. Nicht wie bei der BAG Pra­xis­form.

Nach­tei­le

  • Eine gegen­sei­ti­ge Ver­tre­tung ist auf­grund der gesetz­li­chen Tren­nung der Pati­en­ten­ak­ten sehr kom­pli­ziert.
  • Der Pla­nungs­auf­wand bei einer Grün­dung, einem Ein­stieg, der Über­nah­me oder einer Betei­li­gung ist wesent­lich höher als bei der Berufs­aus­übungs­ge­mein­schaft.
  • Durch Ver­wen­dung getrenn­ter EDV-Syste­me kann es zu Fehl­bu­chun­gen / Abrech­nungs­ver­mi­schun­gen kom­men.

Zusam­men­ge­fasst eig­net sich die Pra­xis­ge­mein­schaft für Behand­ler, die nicht für Part­ner haf­ten möch­ten, auch wenn auf einen Aus­tausch unter Kol­le­gen nicht ver­zich­tet wer­den kann und das Risi­ko der allei­ni­gen Pra­xis­grün­dung zu hoch erscheint. Als Teil einer Pra­xis­ge­mein­schaft pro­fi­tie­ren Behand­ler von Kosten- und Risi­ko­auf­tei­lun­gen auf der einen Sei­te, müs­sen jedoch in Punk­ten der Fle­xi­bi­li­tät zum Bei­spiel, wenn es um die gegen­sei­ti­ge Ver­tre­tung geht, zurück­stecken. Beson­ders im Hin­blick auf den Daten­schutz und der damit ver­bun­de­nen Ein­hal­tung von Richt­li­ni­en muss Vor­sicht gebo­ten sein.

Wir sehen die Pra­xis­ge­mein­schaft beson­ders inner­städ­tisch als ein attrak­ti­ves Zukunfts­mo­dell und bera­ten Sie ger­ne in Ihren Anfän­gen. Für Rück­fra­gen ste­hen wir Ihnen ger­ne jeder­zeit zur Ver­fü­gung und freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.

Wir ste­hen Ihnen für Rück­fra­gen ger­ne jeder­zeit zur Ver­fü­gung und freu­en uns über Ihre Kon­takt­auf­nah­me.

 

 

Christopher Paul

Christopher Paul

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