Die Praxisgemeinschaft

Die Praxisgemeinschaft besteht aus zwei oder mehr Behandlern, die miteinander kooperieren. Es können Behandler aus fachgleichen, aber auch unterschiedlichen Fachrichtungen miteinander eine Praxisgemeinschaft gründen und führen. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis handelt es sich bei der Praxisgemeinschaft jedoch nicht um eine wirtschaftliche Einheit, sondern lediglich um einen organisatorischen Zusammenschluss. Daher wird die Praxisgemeinschaft präziser als Praxisorganisationsgemeinschaft bezeichnet.

Praxisgemeinschaft erklärt - wichtigste Punkte gelistet. Vor- und Nachteile der Praxisgemeinschaft in Stichpunkten grafisch zusammengestellt.
Praxisgemeinschaft erklärt – wichtigste Punkte gelistet. Vor- und Nachteile der Praxisgemeinschaft in Stichpunkten grafisch zusammengestellt.

Grafische Darstellung – Merkmale der Praxisgemeinschaft
Quelle: Christopher Paul / tape. GmbH – Vermittlung und Beratung /www.tape-praxis.de/blog

Geteilt werden sich meist die Räume, die Ausstattung und das Personal. Je nach vertraglicher Regelung können die aufgezählten Punkte auch ganz oder nur teilweise geteilt werden.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung!

Haben Sie ein besonderes Augenmerk auf die Verträge zwischen den Partnern !  Vor allem der Ausstieg eines Partners und die Abgrenzung der Patientenakten müssen klar und eindeutig geregelt sein.

Vorteile

  • Kosteneinsparung durch gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten, der Ausstattung und des Personals.
  • Ein breites Spektrum an zusammengeschlossenen Fachrichtungen kann angeboten werden, Attraktivität der eigenen Praxis wird durch den Verbund gesteigert.
  • Ein fachlicher Austausch kann stattfinden.
  • Die Haftung besteht nur für die eigene Praxis/Behandlung. Nicht wie bei der BAG Praxisform.

Nachteile

  • Eine gegenseitige Vertretung ist aufgrund der gesetzlichen Trennung der Patientenakten sehr kompliziert.
  • Der Planungsaufwand bei einer Gründung, einem Einstieg, der Übernahme oder einer Beteiligung ist wesentlich höher als bei der Berufsausübungsgemeinschaft.
  • Durch Verwendung getrennter EDV-Systeme kann es zu Fehlbuchungen / Abrechnungsvermischungen kommen.

Zusammengefasst eignet sich die Praxisgemeinschaft für Behandler, die nicht für Partner haften möchten, auch wenn auf einen Austausch unter Kollegen nicht verzichtet werden kann und das Risiko der alleinigen Praxisgründung zu hoch erscheint. Als Teil einer Praxisgemeinschaft profitieren Behandler von Kosten- und Risikoaufteilungen auf der einen Seite, müssen jedoch in Punkten der Flexibilität zum Beispiel, wenn es um die gegenseitige Vertretung geht, zurückstecken. Besonders im Hinblick auf den Datenschutz und der damit verbundenen Einhaltung von Richtlinien muss Vorsicht geboten sein.

Wir sehen die Praxisgemeinschaft besonders innerstädtisch als ein attraktives Zukunftsmodell und beraten Sie gerne in Ihren Anfängen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne jederzeit zur Verfügung und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 

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