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Pra­xis­ab­ga­be Teil 3. — Zusam­men­stel­lung der Doku­men­te

Fol­gen­des Pra­xis­ab­ga­be Sze­na­rio: Sie ste­hen am Anfang Ihrer Nach­fol­ge­pla­nung. Einen Zeit­rah­men für die Pra­xis­über­ga­be haben Sie bereits gewählt. Nun geht es an die Zusam­men­stel­lung der Doku­men­te. Für vie­le Praxisinhaber/innen bedeu­tet dies, sich zum ersten Mal aus­gie­big mit den eige­nen Pra­xis­da­ten aus­ein­an­der zu set­zen, was nicht ver­wun­der­lich ist im reich gefüll­ten Pra­xis­all­tag. Umso wich­ti­ger ist die Wahl einer kom­pe­ten­ten Bera­tung.

Einen ersten Ein­druck ver­mit­teln

Hier­für soll­ten Sie fol­gen­de Pra­xis­do­ku­men­te vor­be­rei­ten:
- Die BWA´s der letz­ten drei Jah­re
- Ein aktu­el­les Anla­ge­ver­zeich­nis (hängt hin­ten an den BWA)
- Ein Grund­riss der Pra­xis / ggf. eini­ge Bil­der der Pra­xis
- Eine Auf­li­stung der in Ihrer Pra­xis täti­gen Per­so­nen (anonym) (Tätig­keit, Berufs­er­fah­rung,   Arbeits­zeit etc.)

Bit­te ach­ten Sie bei der Wahl Ihres Bera­ters dar­auf, vor­ab aus­gie­big über sei­ne Vor­ge­hens­wei­se bei der Prä­sen­ta­ti­on Ihrer Pra­xis gegen­über Drit­ter infor­miert zu sein. Schlie­ßen Sie stets einen NDA ab – Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung, sodass Ihre Anony­mi­tät gewahrt bleibt. Denn, soll­te früh­zei­tig bekannt wer­den, dass Ihre Pra­xis ver­äu­ßert wer­den soll, kann es pas­sie­ren, dass sich das Pra­xis­per­so­nal und die Pati­en­ten vor­zei­tig einen neu­en Behand­ler suchen. In eini­gen Fäl­len kam es vor, dass dann die Pra­xis unver­käuf­lich wur­de.

Die Doku­men­te soll­ten Sie Ihrem aus­ge­wähl­ten Bera­ter zukom­men las­sen. Zusam­men mit der Abfra­ge der wich­tig­sten Eck­da­ten Ihrer Pra­xis, wird dann zunächst ein anony­mi­sier­tes Kurz­ex­po­sé erstellt. Auch die Erstel­lung einer Wert­ermitt­lung kann in vie­len Fäl­len von Vor­teil sein. Ger­ne unter­stüt­zen wir Sie in bei­den Punk­ten.

Soll­te dann das Kurz­ex­po­sé bei einem Inter­es­sen­ten auf ernst­haf­tes Inter­es­se sto­ßen, kann ent­we­der mit beid­sei­ti­ger Zustim­mung der Direkt­kon­takt erfol­gen oder die zusam­men­ge­stell­ten Doku­men­te in anony­mi­sier­ter Form an den Inter­es­sen­ten zuge­sandt wer­den.

Den zwei­ten Ein­druck ver­mit­teln

Der Pra­xis­in­ter­es­sent ist von Ihrer Vor­be­rei­tung begei­stert und schluss­fol­gert, die­se Orga­ni­sa­ti­on auch in Ihrer Pra­xis wie­der­zu­fin­den. Spä­te­stens nach einem per­sön­li­chen Ken­nen­ler­nen in Ihren Pra­xis­räu­men wer­den dann fol­gen­de Pra­xis­do­ku­men­te benö­tigt:

- Lohn­jour­na­le
- Pra­xis­ver­trä­ge (Miet- und Lea­sing­ver­trä­ge, Arbeits­ver­trä­ge etc.)
- Behand­lungs­sta­ti­sti­ken u. Hono­rar­um­sät­ze
- Gewinn und Ver­lust­rech­nung

Pla­nen Sie bit­te außer­dem aus­rei­chend Zeit für die Erstel­lung eines Pra­xis Inhalts­ver­zeich­nis­ses ein. Die­ses ist ein Bestand­teil des Pra­xis­kauf­ver­tra­ges (mate­ri­el­le Wer­te). Nicht sel­ten wird das Pra­xis Inhalts­ver­zeich­nis dann erfragt, wenn sowie­so gera­der eini­ge Pro­jekt­punk­te abzu­ar­bei­ten sind und der Zeit­punkt denk­bar schlecht ist.

Der Gesamt­ein­druck zählt

Die oben gefor­der­ten Doku­men­te betref­fend möch­ten wir Ihnen abschlie­ßend noch eine Bit­te bzw. einen Rat bezüg­lich der Dar­stel­lung geben.

HINWEIS: Bit­te ach­ten Sie bei der Doku­men­ten­er­stel­lung auf eine ordent­li­che Auf­be­rei­tung. Bit­te beach­ten Sie, dass die Prä­sen­ta­ti­on der Doku­men­te außer­or­dent­lich wich­tig für das äuße­re Erschei­nungs­bild der Pra­xis hat. Es wird davon abge­ra­ten, Bil­der von Doku­men­ten, die von Ihrem Han­dy auf­ge­nom­men wur­den, an poten­zi­el­le Pra­xis­über­neh­mer und deren Bera­ter wei­ter­zu­lei­ten.

Haben Sie oder Ihr Bera­ter die Doku­men­te früh­zei­tig zusam­men­ge­stellt, sind Sie gut auf die Pra­xis­trans­ak­ti­on vor­be­rei­tet. Dies ermög­licht Ihnen im Trans­ak­ti­ons­pro­zess mehr Zeit für ande­re Din­ge auf­zu­wen­den zu kön­nen. Beson­ders in der aktu­el­len Markt­si­tua­ti­on, in der Pra­xis­su­chen­de gleich meh­re­re Pra­xen zur Aus­wahl haben, tre­ten Sie und Ihr Bera­ter unter den Mit­be­wer­bern durch eine Sou­ve­rä­ni­tät her­vor. Die­se Sou­ve­rä­ni­tät ist nicht sel­ten der aus­schlag­ge­ben­de Punkt, wes­halb man sich für eine Pro­be­ar­beit-/ Pra­xis­über­nah­me (in) Ihrer Pra­xis ent­schei­den wird.

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Christopher Paul

Christopher Paul

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