Die Praxisbesichtigung vorbereiten – Checkliste

Die Praxisbesichtigung - Checkliste_tape. GmbH_Praxisboerse

Die Praxisbesichtigung ist aufregend und sollte gut vorbereitet sein. Gerade weil die Besichtigung der möglichen Traumpraxis so aufregend und spannend ist, erleben wir immer wieder, dass oft vergessen wird die richtigen Fragen zu stellen bzw. auf entscheidende Punkte achtzugeben. Im Nachgang kann das dazu führen, dass wichtige Fakten unentdeckt bleiben und im schlimmsten Fall nach einiger Zeit zum Abbruch des Praxis-Transaktionsprojekts führen.

Die Praxisbesichtigung findet meist nach einem telefonischen Erstkontakt zwischen Praxisabgeber:in und Praxisübernehmer:in statt. Davor wurde bereits das Praxisexposee betrachtet und ein ernsthaftes Interesse des/der Praxissucher:in bekundet. Sagt dann noch das Übernehmerprofil dem/der Praxisabgeber:in zu, steht einer persönlichen Praxisbesichtigung nichts im Wege.

Bevor Sie Ihre potenzielle Traumpraxis besichtigen, haben Sie über Ihre/n Berater:in alle wichtigen Eckdaten zu der Praxis in Erfahrung gebracht. Sie wissen über die Wirtschaftlichkeit der Praxis, das Praxispersonal, Patienten, das Behandlungsangebot, die Ausstattung, die Lage und die Außendarstellung Bescheid. Trotz der Tatsache, dass Ihr/e Berater:in alle Praxisdaten in Erfahrung gebracht hat, sollten Sie auf folgende Fragen aus der Praxisbesichtigung Checkliste_tape.-Praxisbörse erneut eingehen. Der Grund ist, dass abgefragte Eckdaten teils veraltet oder unzutreffend sind. Besonders in der Personalstruktur kann sich häufig etwas geändert haben. Informationen können sich ändern oder ausgelassen worden sein.

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Beispiel: Ein Mandant besichtigte in Frankfurt eine Hausarztpraxis. Vorab wurden alle wichtigen Eckdaten zu der Hausarztpraxis in Form eines anonymisierten Praxis Kurzexposee an den Praxissucher übersandt. Etwaige Rückfragen wurden beantwortet und die Praxisbesichtigung fand statt. Bei der Praxisbesichtigung kam dann bereits zu Beginn der Besichtigung der erste Hinweis darauf, dass der Mietvertrag kurzfristig seitens der Vermieterin gekündigt worden sei.
Hintergrund: Eigenbedarf. Kurzdarauf stellte sich die Frau des Praxisbesitzers vor und bot an, etwaige Fragen zum Praxispersonal, Abläufen und Strukturen der Praxis beantworten zu können. Der Mandant war verwundert, denn auf der Praxispersonalliste kam die Frau des Praxiseigentümers nicht vor. Die Frau des Praxiseigentümers war auf 450.- € Basis in der Praxis angestellt. Während der Praxisbesichtigung folgten dann noch viele weitere, teils beiläufig erwähnte Informationen, die der Praxisinhaber vorab verschwiegen hatte, um die Praxis nach Außen attraktiver ins Außen wirken zu lassen.

Durch die vielen präzise gestellten Fragen scheint der Mandant ein professionelles Bild von sich bei den Praxisinhabern erzeugt zu haben. Der Praxisinhaber und seine Frau haben schließlich von sich aus offen über die Praxis berichtet. Außerdem war der Mandant zwar über den Verlauf der Praxisbesichtigung enttäuscht, bekundete andererseits jedoch seine Erleichterung darüber durch seine gezielten Fragen so detaillierte Eindrücke über die Praxis erlangt zu haben. Auf lange Sicht ersparte das allen Beteiligten sehr viel Zeit und Energie.

In erster Linie soll die Praxisbesichtigung dem beidseitigen Kennenlernen dienen. Einen weiteren Tipp, den wir unseren Mandanten geben, ist der genau Blick in alle Räumlichkeiten (auch die im Keller. Nicht selten kommen hierbei die skurrilsten Dinge zum Vorschein.

Falls Sie sich auf der Suche nach Ihrer zukünftigen Praxis befinden, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Gerne stehen wir Ihnen auf Rat und Tat zur Seite.

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