Praxisgründung – Quo vadis Versicherung?

Felix C. Versicherungen_tape. GmbH - Praxisbörse

Bei einer Praxisgründung oder einer Übernahme sind mit Sicherheit einige Dinge höher priorisiert, als sich mit dem Thema Versicherungen und Finanzen auseinander zu setzen. Warum man sich als Arzt aber doch recht zeitnah mit dem Thema beschäftigen sollte und warum das Versorgungswerk nicht die eierlegende Wollmilchsau ist, wird in diesem Gastbeitrag von Felix Czekalla – Versicherungsmakler aus Köln – anschaulich erläutert.

Unterscheidung Praxisabsicherung und persönliche Absicherung des Arztes

Als Gründer oder Erwerber einer Praxis hat man das „Privileg“ sich gleich doppelt mit dem Thema der Versicherungen beschäftigen zu dürfen. Beginnen wir mit dem offensichtlichen Teil. Es empfiehlt sich selbstverständlich ein ordentliches Versicherungskonzept für die Praxis erstellen zu lassen oder das bestehende zu prüfen. Bitte machen Sie nicht den Fehler und übernehmen ungeprüft das bestehende Konzept. 0815 – Lösungen sind selten erfolgsversprechend und es sollte immer ein auf Ärzte bzw. die
Praxisabsicherung spezialisierter Versicherungsmakler hinzugezogen werden. Do-it-yourself Lösungen werden ebenfalls nicht empfohlen. An der Stelle lässt sich recht gut eine Parallele zur Ärztewelt ziehen. Der Kardiologe kümmert sich ums Herz, der Gynäkologe um das Wohl der Frau und der Versicherungsmakler folglich um das passende Versicherungskonzept. Er haftet im Falle des Falles auch dafür, wenn etwas schief läuft. Auch hier passt die Analogie zum Berufsbild der Ärzte.

Welche Bausteine sind unverzichtbar für eine Praxisabsicherung?

Apropos schief laufen. Da sind wir bereits beim ersten wichtigen Baustein für ein qualitativ gutes Absicherungskonzept. Der Berufshaftpflichtversicherung. Als Arzt kommt man nicht drum herum, eine solche Versicherung abzuschließen, da die jeweils einschlägige Berufsordnung dies vorsieht. Dort heißt es sinngemäß, dass der Arzt verpflichtet ist, sich gegen Haftungsansprüche ausreichend zu versichern. Pauschal lässt sich leider nicht sagen, was ausreichend ist. So kommt es vor allem auf die Ausgestaltung der Praxis an: Sind Sie als Arzt allein tätig, ist die Situation anders zu bewerten, als wenn Sie drei oder mehr Partner haben oder es sich um ein MVZ handelt. Hier ist eine individuelle Lösung mit starken Partnern auf Versichererseite gefragt.

Ähnlich verhält es sich mit der Absicherung von vorhandener und neu hinzukommender Praxisausstattung. Ein niedergelassener Hausarzt hat einen anderen Versicherungsbedarf als ein Radiologe. Dementsprechend gilt auch hier das Gebot der Individualität. Achten Sie vor allem darauf, dass der Versicherungsumfang nicht zu knapp gewählt wird. An dieser Stelle zu sparen, erweist sich im Nachhinein oft als Fehler, schließlich ist eine Praxisfinanzierung meist auf mehrere Jahre ausgelegt und ein nicht von der Versicherung gedeckter Schaden kann schnell ein großes Loch in die Finanzplanung reißen. Früher wurde eine Praxis gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel oder Einbruchdiebstahl versichert. Immer häufiger bietet es sich an, auf eine sogenannte Allgefahrendeckung zu setzen. Vereinfacht gesagt gilt dann jeder Schadensfall als versichert, sofern er nicht explizit ausgeschlossen ist (einem Arzt, der in der Nähe des Kölner Zoo´s seine
Praxis hat, habe ich die Allgefahrendeckung folgendermaßen erklärt: Sollte aus dem Zoo ein Elefant ausbrechen und deine Praxis verwüsten, wäre das versichert, weil ein solches Szenario nicht explizit ausgeschlossen ist. Welches Tier aus dem Zoo ausbricht ist übrigens irrelevant 😉 ). Achten Sie darauf, dass nicht nur Ihr eigenes Inventar und die dazugehörige Medizintechnik versichert ist, sondern auch sonstige EDV, Eigentum Ihrer Mitarbeiter und Patienten, ein möglicher Ertragsausfall, wenn die Praxis aufgrund eines Schadens geschlossen ist und vor allem digitale „Güter“.

Diese lassen sich vollumfänglich nur über eine Cyberversicherung absichern. Als Arzt haben Sie täglich mit sensibelsten Daten zu tun, die auf den ersten Blick keinen großen Wert haben, aber versetzen Sie sich mal in die Lage Ihrer Patienten, wenn plötzlich intimste Diagnosen und Gesundheitshistorien online einsehbar sind oder auf sonstige Weise veröffentlicht werden. Hacker und Kriminelle haben es in den seltensten Fällen auf die Daten an sich abgesehen. Sie wollen meist zwei Dinge: Geld von Ihnen erpressen und Schaden verursachen. So geschehen in einer Bonner Arztpraxis. Kurzfassung der Geschichte: Eine vermeintliche Bewerberin hatte Ihre Unterlagen geschickt. Der angehängte Lebenslauf enthielt eine Schadsoftware, die alle Dateien und Systeme verschlüsselt hat, selbst die Telefonanlage funktionierte nicht mehr. Der klassische Super-Gau, die Praxis war vier Tage nicht erreichbar. Der Gesamtschaden belief sich auf knapp 70.000€.

Und wie siehts mit Ihnen aus, Herr und Frau Doktor?

Neben einer bedarfsgerechten Absicherung der Praxis sollten Sie sich vor allem Gedanken um die eigene Vorsorge machen. Ein weit verbreiteter Irrtum, der mir in der Beratung von Ärzten immer wieder begegnet, lautet: „Aber ich bin doch im Versorgungswerk“. Ja, das ist absolut richtig. Der Beitrag, den Sie für Ihre Mitgliedschaft ins Versorgungswerk zahlen, wird aber in erster Linie nicht dazu verwendet, Ihren Lebensstandard im Alter zu sichern oder Sie vor dem existierenden Risiko einer Berufsunfähigkeit zu schützen. Und ich habe noch zwei weitere schlechte Nachrichten für Sie:

  1. Die Ihnen zustehende Altersrente aus dem Versorgungswerk ist zwar deutlich höher
    als die gesetzliche Rente, aber sie ist nicht garantiert. Wenn Sie heute auf den
    Bescheid aus dem Versorgungswerk schauen, finden Sie dort eine Ihnen zugesicherte
    Rente von ca. 2.000,- €. Zum Zeitpunkt Ihres Ausscheidens aus dem Berufsleben kann
    das anders aussehen. Ich glaube ich verrate Ihnen kein Geheimnis, dass die Zahl eine
    andere sein wird, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Und sie wird nicht höher sein,
    als die Jetzige. Die Ursachen dafür und weitere Informationen über die
    Funktionsweise des Versorgungswerks erhalten Sie im persönlichen
    Beratungsgespräch.

  1. Ich sprach ja von zwei schlechten Nachrichten. Die Thematik rund um die Sicherung
    des Lebensstandards im Alter ist nicht wirklich neu und erscheint immer mal wieder
    in den Medien. In häufig große Augen schaue ich, wenn ich den Ärztinnen und Ärzten
    erkläre, wie ihre Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit aussieht. Auch hier
    gehen die Kunden davon aus, dass sie über das Versorgungswerk ja hervorragend
    abgesichert seien. Dem ist bei Weitem nicht so:

• Um eine Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk zu erhalten, müssen Sie die ärztliche Tätigkeit aufgeben (vgl. §10 Satzung der Ärztekammer Nordrhein).
Können Sie noch irgendeine ärztliche Tätigkeit ausüben, beispielsweise Gutachten schreiben, sind Sie per Definition nicht berufsunfähig. Sie müssen Ihre Approbation abgeben. Da eine Berufsunfähigkeit häufig nicht lebenslang anhält, ist diese Handhabung vollkommen praxisfern.

• Die Rente aus dem Versorgungswerk liegt meist deutlich unter Ihrem Lebensstandard (= Nettoeinkommen). Als Faustregel lässt sich festhalten: Je länger Sie ins Versorgungswerk einzahlen, desto höher die BU-Rente. Aber wie gesagt, sie ist deutlich zu niedrig.

• Die Rente wird in den meisten Fällen nicht bis zum 67. Lebensjahr, also dem Zeitpunkt der Altersrente, gezahlt.

• Berufseinsteigern kann es passieren, dass sie gar keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben, weil die Pflichtmitgliedszeiten im Versorgungswerk nicht erfüllt sind.

• 2019 bezogen gerade mal 0,5% der Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein eine Rente wegen Berufsunfähigkeit.

• Inflationsschutz gibt es keinen.

Lösung: Eine private Absicherung, die Sie frei nach Ihren Vorstellungen und dem tatsächlichen Bedarf konfigurieren können. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit immer genügend Geld zur Verfügung haben und die dann schwere Zeit ohne merkliche finanzielle Einbußen überstehen. Es gibt für Ärzte extra speziell geeignete Versicherer, die über hervorragende Bedingungswerke verfügen und Ihnen Qualität zu einem erschwinglichen Preis anbieten (ein Tipp vorab: Das Wort „Arzt“ sollte im Namen des Versicherers nicht vorkommen 😉).

Neben den erläuterten Themen gibt es noch zahlreiche weitere Bereiche, auf die es zu achten gilt, beispielsweise:

• Rechtssichere Vorsorgekonzepte zur Mitarbeiterbindung
• Praxisfinanzierung
• Immobilienfinanzierung für Ärzte (ohne Eigenkapital)

Lassen Sie sich in allen Bereichen auf jeden Fall von einem Experten beraten und treffen Sie
keine eigenen „Diagnosen“. Oder würden Sie Ihren Patienten raten, sich bei Beschwerden
auf „Dr. Google“ zu verlassen?

Der Beitrag wird der tape. GmbH – Vermittlung und Beratung seitens des Autors Felix Czekalla zur Verfügung gestellt. Felix Czekalla ist unabhängiger Versicherungsmakler und spezialisiert auf Vorsorgekonzepte für Ärzte und Heilberufe. Speziell die Absicherung der Arbeitskraft ist eine seiner Kernkompetenzen. Hier verfügt er über zahlreiche Sonderkonzepte und hat Zugriff auf Versicherer mit speziellen Klauseln für Ärzte. Darüber hinaus berät er auch zu folgenden Themen: Private Krankenversicherung, Praxis – und Sachversicherung, Vermögensaufbau und Kapitalanlagen.

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