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Pra­xis­grün­dung – Quo vadis Ver­si­che­rung?

Bei einer Pra­xis­grün­dung oder einer Über­nah­me sind mit Sicher­heit eini­ge Din­ge höher prio­ri­siert, als sich mit dem The­ma Ver­si­che­run­gen und Finan­zen aus­ein­an­der zu set­zen. War­um man sich als Arzt aber doch recht zeit­nah mit dem The­ma beschäf­ti­gen soll­te und war­um das Ver­sor­gungs­werk nicht die eier­le­gen­de Woll­milch­sau ist, wird in die­sem Gast­bei­trag von Felix Cze­kal­la – Ver­si­che­rungs­mak­ler aus Köln – anschau­lich erläu­tert.

Unter­schei­dung Pra­xis­ab­si­che­rung und per­sön­li­che Absi­che­rung des Arz­tes

Als Grün­der oder Erwer­ber einer Pra­xis hat man das „Pri­vi­leg“ sich gleich dop­pelt mit dem The­ma der Ver­si­che­run­gen beschäf­ti­gen zu dür­fen. Begin­nen wir mit dem offen­sicht­li­chen Teil. Es emp­fiehlt sich selbst­ver­ständ­lich ein ordent­li­ches Ver­si­che­rungs­kon­zept für die Pra­xis erstel­len zu las­sen oder das bestehen­de zu prü­fen. Bit­te machen Sie nicht den Feh­ler und über­neh­men unge­prüft das bestehen­de Kon­zept. 0815 – Lösun­gen sind sel­ten erfolgs­ver­spre­chend und es soll­te immer ein auf Ärz­te bzw. die
Pra­xis­ab­si­che­rung spe­zia­li­sier­ter Ver­si­che­rungs­mak­ler hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Do-it-yours­elf Lösun­gen wer­den eben­falls nicht emp­foh­len. An der Stel­le lässt sich recht gut eine Par­al­le­le zur Ärz­te­welt zie­hen. Der Kar­dio­lo­ge küm­mert sich ums Herz, der Gynä­ko­lo­ge um das Wohl der Frau und der Ver­si­che­rungs­mak­ler folg­lich um das pas­sen­de Ver­si­che­rungs­kon­zept. Er haf­tet im Fal­le des Fal­les auch dafür, wenn etwas schief läuft. Auch hier passt die Ana­lo­gie zum Berufs­bild der Ärz­te.

Wel­che Bau­stei­ne sind unver­zicht­bar für eine Pra­xis­ab­si­che­rung?

Apro­pos schief lau­fen. Da sind wir bereits beim ersten wich­ti­gen Bau­stein für ein qua­li­ta­tiv gutes Absi­che­rungs­kon­zept. Der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Als Arzt kommt man nicht drum her­um, eine sol­che Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, da die jeweils ein­schlä­gi­ge Berufs­ord­nung dies vor­sieht. Dort heißt es sinn­ge­mäß, dass der Arzt ver­pflich­tet ist, sich gegen Haf­tungs­an­sprü­che aus­rei­chend zu ver­si­chern. Pau­schal lässt sich lei­der nicht sagen, was aus­rei­chend ist. So kommt es vor allem auf die Aus­ge­stal­tung der Pra­xis an: Sind Sie als Arzt allein tätig, ist die Situa­ti­on anders zu bewer­ten, als wenn Sie drei oder mehr Part­ner haben oder es sich um ein MVZ han­delt. Hier ist eine indi­vi­du­el­le Lösung mit star­ken Part­nern auf Ver­si­che­rer­sei­te gefragt.

Ähn­lich ver­hält es sich mit der Absi­che­rung von vor­han­de­ner und neu hin­zu­kom­men­der Pra­xis­aus­stat­tung. Ein nie­der­ge­las­se­ner Haus­arzt hat einen ande­ren Ver­si­che­rungs­be­darf als ein Radio­lo­ge. Dem­entspre­chend gilt auch hier das Gebot der Indi­vi­dua­li­tät. Ach­ten Sie vor allem dar­auf, dass der Ver­si­che­rungs­um­fang nicht zu knapp gewählt wird. An die­ser Stel­le zu spa­ren, erweist sich im Nach­hin­ein oft als Feh­ler, schließ­lich ist eine Pra­xis­fi­nan­zie­rung meist auf meh­re­re Jah­re aus­ge­legt und ein nicht von der Ver­si­che­rung gedeck­ter Scha­den kann schnell ein gro­ßes Loch in die Finanz­pla­nung rei­ßen. Frü­her wur­de eine Pra­xis gegen Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm / Hagel oder Ein­bruch­dieb­stahl ver­si­chert. Immer häu­fi­ger bie­tet es sich an, auf eine soge­nann­te All­ge­fah­ren­deckung zu set­zen. Ver­ein­facht gesagt gilt dann jeder Scha­dens­fall als ver­si­chert, sofern er nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen ist (einem Arzt, der in der Nähe des Köl­ner Zoo´s sei­ne
Pra­xis hat, habe ich die All­ge­fah­ren­deckung fol­gen­der­ma­ßen erklärt: Soll­te aus dem Zoo ein Ele­fant aus­bre­chen und dei­ne Pra­xis ver­wü­sten, wäre das ver­si­chert, weil ein sol­ches Sze­na­rio nicht expli­zit aus­ge­schlos­sen ist. Wel­ches Tier aus dem Zoo aus­bricht ist übri­gens irrele­vant 😉 ). Ach­ten Sie dar­auf, dass nicht nur Ihr eige­nes Inven­tar und die dazu­ge­hö­ri­ge Medi­zin­tech­nik ver­si­chert ist, son­dern auch son­sti­ge EDV, Eigen­tum Ihrer Mit­ar­bei­ter und Pati­en­ten, ein mög­li­cher Ertrags­aus­fall, wenn die Pra­xis auf­grund eines Scha­dens geschlos­sen ist und vor allem digi­ta­le „Güter“.

Die­se las­sen sich voll­um­fäng­lich nur über eine Cyber­ver­si­che­rung absi­chern. Als Arzt haben Sie täg­lich mit sen­si­bel­sten Daten zu tun, die auf den ersten Blick kei­nen gro­ßen Wert haben, aber ver­set­zen Sie sich mal in die Lage Ihrer Pati­en­ten, wenn plötz­lich intim­ste Dia­gno­sen und Gesund­heits­hi­sto­ri­en online ein­seh­bar sind oder auf son­sti­ge Wei­se ver­öf­fent­licht wer­den. Hacker und Kri­mi­nel­le haben es in den sel­ten­sten Fäl­len auf die Daten an sich abge­se­hen. Sie wol­len meist zwei Din­ge: Geld von Ihnen erpres­sen und Scha­den ver­ur­sa­chen. So gesche­hen in einer Bon­ner Arzt­pra­xis. Kurz­fas­sung der Geschich­te: Eine ver­meint­li­che Bewer­be­rin hat­te Ihre Unter­la­gen geschickt. Der ange­häng­te Lebens­lauf ent­hielt eine Schad­soft­ware, die alle Datei­en und Syste­me ver­schlüs­selt hat, selbst die Tele­fon­an­la­ge funk­tio­nier­te nicht mehr. Der klas­si­sche Super-Gau, die Pra­xis war vier Tage nicht erreich­bar. Der Gesamt­scha­den belief sich auf knapp 70.000€.

Und wie siehts mit Ihnen aus, Herr und Frau Dok­tor?

Neben einer bedarfs­ge­rech­ten Absi­che­rung der Pra­xis soll­ten Sie sich vor allem Gedan­ken um die eige­ne Vor­sor­ge machen. Ein weit ver­brei­te­ter Irr­tum, der mir in der Bera­tung von Ärz­ten immer wie­der begeg­net, lau­tet: „Aber ich bin doch im Ver­sor­gungs­werk“. Ja, das ist abso­lut rich­tig. Der Bei­trag, den Sie für Ihre Mit­glied­schaft ins Ver­sor­gungs­werk zah­len, wird aber in erster Linie nicht dazu ver­wen­det, Ihren Lebens­stan­dard im Alter zu sichern oder Sie vor dem exi­stie­ren­den Risi­ko einer Berufs­un­fä­hig­keit zu schüt­zen. Und ich habe noch zwei wei­te­re schlech­te Nach­rich­ten für Sie:

  1. Die Ihnen zuste­hen­de Alters­ren­te aus dem Ver­sor­gungs­werk ist zwar deut­lich höher
    als die gesetz­li­che Ren­te, aber sie ist nicht garan­tiert. Wenn Sie heu­te auf den
    Bescheid aus dem Ver­sor­gungs­werk schau­en, fin­den Sie dort eine Ihnen zuge­si­cher­te
    Ren­te von ca. 2.000,- €. Zum Zeit­punkt Ihres Aus­schei­dens aus dem Berufs­le­ben kann
    das anders aus­se­hen. Ich glau­be ich ver­ra­te Ihnen kein Geheim­nis, dass die Zahl eine
    ande­re sein wird, wenn Sie in den Ruhe­stand gehen. Und sie wird nicht höher sein,
    als die Jet­zi­ge. Die Ursa­chen dafür und wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die
    Funk­ti­ons­wei­se des Ver­sor­gungs­werks erhal­ten Sie im per­sön­li­chen
    Bera­tungs­ge­spräch.

  1. Ich sprach ja von zwei schlech­ten Nach­rich­ten. Die The­ma­tik rund um die Siche­rung
    des Lebens­stan­dards im Alter ist nicht wirk­lich neu und erscheint immer mal wie­der
    in den Medi­en. In häu­fig gro­ße Augen schaue ich, wenn ich den Ärz­tin­nen und Ärz­ten
    erklä­re, wie ihre Absi­che­rung im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit aus­sieht. Auch hier
    gehen die Kun­den davon aus, dass sie über das Ver­sor­gungs­werk ja her­vor­ra­gend
    abge­si­chert sei­en. Dem ist bei Wei­tem nicht so:

• Um eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te aus dem Ver­sor­gungs­werk zu erhal­ten, müs­sen Sie die ärzt­li­che Tätig­keit auf­ge­ben (vgl. §10 Sat­zung der Ärz­te­kam­mer Nord­rhein).
Kön­nen Sie noch irgend­ei­ne ärzt­li­che Tätig­keit aus­üben, bei­spiels­wei­se Gut­ach­ten schrei­ben, sind Sie per Defi­ni­ti­on nicht berufs­un­fä­hig. Sie müs­sen Ihre Appro­ba­ti­on abge­ben. Da eine Berufs­un­fä­hig­keit häu­fig nicht lebens­lang anhält, ist die­se Hand­ha­bung voll­kom­men pra­xis­fern.

• Die Ren­te aus dem Ver­sor­gungs­werk liegt meist deut­lich unter Ihrem Lebens­stan­dard (= Net­to­ein­kom­men). Als Faust­re­gel lässt sich fest­hal­ten: Je län­ger Sie ins Ver­sor­gungs­werk ein­zah­len, desto höher die BU-Ren­te. Aber wie gesagt, sie ist deut­lich zu nied­rig.

• Die Ren­te wird in den mei­sten Fäl­len nicht bis zum 67. Lebens­jahr, also dem Zeit­punkt der Alters­ren­te, gezahlt.

• Berufs­ein­stei­gern kann es pas­sie­ren, dass sie gar kei­nen Anspruch auf eine Berufs­un­fä­hig­keits­ren­te haben, weil die Pflicht­mit­glieds­zei­ten im Ver­sor­gungs­werk nicht erfüllt sind.

• 2019 bezo­gen gera­de mal 0,5% der Mit­glie­der der Ärz­te­kam­mer Nord­rhein eine Ren­te wegen Berufs­un­fä­hig­keit.

• Infla­ti­ons­schutz gibt es kei­nen.

Lösung: Eine pri­va­te Absi­che­rung, die Sie frei nach Ihren Vor­stel­lun­gen und dem tat­säch­li­chen Bedarf kon­fi­gu­rie­ren kön­nen. Auf die­se Wei­se stel­len Sie sicher, dass Sie im Fal­le einer Berufs­un­fä­hig­keit immer genü­gend Geld zur Ver­fü­gung haben und die dann schwe­re Zeit ohne merk­li­che finan­zi­el­le Ein­bu­ßen über­ste­hen. Es gibt für Ärz­te extra spe­zi­ell geeig­ne­te Ver­si­che­rer, die über her­vor­ra­gen­de Bedin­gungs­wer­ke ver­fü­gen und Ihnen Qua­li­tät zu einem erschwing­li­chen Preis anbie­ten (ein Tipp vor­ab: Das Wort „Arzt“ soll­te im Namen des Ver­si­che­rers nicht vor­kom­men 😉).

Neben den erläu­ter­ten The­men gibt es noch zahl­rei­che wei­te­re Berei­che, auf die es zu ach­ten gilt, bei­spiels­wei­se:

• Rechts­si­che­re Vor­sor­ge­kon­zep­te zur Mit­ar­bei­ter­bin­dung
• Pra­xis­fi­nan­zie­rung
• Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung für Ärz­te (ohne Eigen­ka­pi­tal)

Las­sen Sie sich in allen Berei­chen auf jeden Fall von einem Exper­ten bera­ten und tref­fen Sie
kei­ne eige­nen „Dia­gno­sen“. Oder wür­den Sie Ihren Pati­en­ten raten, sich bei Beschwer­den
auf „Dr. Goog­le“ zu ver­las­sen?

Der Bei­trag wird der tape. GmbH — Ver­mitt­lung und Bera­tung sei­tens des Autors Felix Cze­kal­la zur Ver­fü­gung gestellt. Felix Cze­kal­la ist unab­hän­gi­ger Ver­si­che­rungs­mak­ler und spe­zia­li­siert auf Vor­sor­ge­kon­zep­te für Ärz­te und Heil­be­ru­fe. Spe­zi­ell die Absi­che­rung der Arbeits­kraft ist eine sei­ner Kern­kom­pe­ten­zen. Hier ver­fügt er über zahl­rei­che Son­der­kon­zep­te und hat Zugriff auf Ver­si­che­rer mit spe­zi­el­len Klau­seln für Ärz­te. Dar­über hin­aus berät er auch zu fol­gen­den The­men: Pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­rung, Pra­xis — und Sach­ver­si­che­rung, Ver­mö­gens­auf­bau und Kapi­tal­an­la­gen.

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Felix Czekalla

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